Aktuelles

Februar 2013

KfW-Förderbank erhöht Zuschüsse

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)

Die verbesserten Zuschüsse können Sie ab sofort direkt bei der KfW beantragen. 

Hinweis: 
Anträge, die seit dem 20.12.2012 bei der KfW eingegangen sind, werden automatisch mit den neuen Zuschussbeträgen zugesagt.

Die Verbesserungen im Einzelnen:

  • Einzelmaßnahmen: Erhöhung des Investitionszuschusses von 7,5 % auf 10,0 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 70: Erhöhung des Investitionszuschusses von 17,5 % auf 20,0 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 55: Erhöhung des Investitionszuschusses von 20,0 % auf 25,0 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 18.750 Euro pro Wohneinheit

Programm Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus (151)

Parallel zu den Verbesserungen bei den Investitionszuschüssen werden auch die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz 1,00 %) angehoben. Eine Antragstellung mit den erhöhten Tilgungszuschüssen wird ab dem 01.03.2013 über Ihre Hausbank möglich sein.

Die Verbesserung der Tilgungszuschüsse ab 01.03.2013 im Einzelnen:

  • KfW-Effizienzhaus 70: Erhöhung des Tilgungszuschusses von 10,0 % auf 12,5 % des Zusagebetrages, maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 55: Erhöhung des Tilgungszuschusses von 12,5 % auf 17,5 % des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit

Quelle: www.kfw.de

Januar 2013

Verpflichtung von Luftdichtheitsprüfungen (Blower-Door Test) bei KfW-Förderungen (Programm 151,153 u. 430) zum 01.03.2013

Die KFW führt nun zum 1.3.2013 bei den Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen und Sanieren" die allgemeine Verpflichtung zur Luftdichtheitsprüfung ein. Das gilt unabhängig davon, ob Lüftungstechnik eingeplant ist und ob der Luftdichtheitsnachweis in der Energiebedarfsberechnung berücksichtigt wird. Hier ein Auszug aus der Mitteilung der KFW:

Änderungen in den Anlagen "Techn. Mindestanfoderungen" zu den Programm-Merkblättern Energieeffizient Bauen und Sanieren (Progr. 151/152, 153, 430) zum 01.03.2013

°.......

° Als erweiterter Regelungsbereich wird ergänzt, dass im Programm 151 für die Effizienzhäuser 70 und 55 sowie im Programm 153 für die Effizienzhäuser 70, 55 und 40 eine Luftdichtheitsprüfung verpflichtend durchzuführen ist

Quelle: www.kfw.de und www.luftdicht.de

Sollten Sie fragen zu den verschieden Programmen haben oder einen Luftdichtheitstest benötigen, wenden Sie sich gerne an uns!

 

Juni 2012

Höhere Zuschüsse für die BAfA Vor-Ort-Beratung

Zum 1. Juli 2012 werden die Zuschüsse für die qualifizierte Energieberatung in Wohngebäuden erhöht. Die Vor-Ort-Beratung für ein Ein- bis Zweifamilienhaus wird künftig mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro (bisher 300 Euro) gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro (bisher 360 Euro). Zusätzlich können eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro unterstützt werden. Der Bonus für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) in Höhe von 100 Euro wird nicht mehr gewährt. Eine Kumulierung von Boni in einer Beratung ist möglich, der gesamte Zuschuss, einschließlich aller Boni, darf wie zuvor 50 % der Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) nicht überschreiten.

Gleichzeitig werden künftig höhere Qualifikationsanforderungen gestellt. Alle Berater, die in der Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, müssen regelmäßig Fortbildungen nachweisen. Ebenso müssen Energieberater ab jetzt nach einer Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und einen Maßnahmenfahrplan entwickeln. Dem Eigentümer soll es erleichtert werden, den Standard eines energiesparenden Effizienzhauses auch in Einzelschritten zu erreichen.

Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die der Bauantrag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde. Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt. Nähere Informationen zum Programm sind abrufbar unter: www.bafa.de

Quelle: www.geb-info.de sowie www.bafa.de


März 2012

 

KfW-Förderung Programm Energieeffizient sanieren "KfW-Effizienzhaus Denkmal"

Mit dem neuen Förderstandard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" wird eine vereinfachte Förderung für denkmalge­schützte und darüber hinaus für besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingeführt. Damit soll den besonderen Heraus­forderungen, die ein energetischer Umbau z.B. bei einer histo­risch oder architektonisch besonders wertvollen Fassade mit sich bringt, Rechnung getragen werden.

Einführung ist für den 1.April 2012 geplant

Weitere Informationen unter www.kfw.de


Juni 2011

 

Förderung für Solarthermie - Höhere Zuschüsse in 2011

Bei der Erstinstallation von Solarthermiekollektoranlagen bis 40 qm beträgt die Förderung durch die BAFA bis zum 30. Dezember 2011 (=Tag des Antragseingangs) 120 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Geht Ihr Antrag nach diesem Datum der BAFA zu, beträgt die Förderung nur noch 90 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Zusätzlich kommt der Bauher bei Antragstellung bis zum Jahresende in den Genuß der erhöhten Sätze der Bonusförderung.

Das Bundes-Umweltministerium hat die Förderung regenerativer Energien kurzfristig für 2011 weiter ausgebaut. Bei Antragstellung bis zum Jahresende lässt sich eine höhere Förderung durch die BAFA realiseren als nach dem 30. Dezember 2011.


Basisförderung von Solarkollektoranlagen:

  1. Erhöhung der Basisförderung für die Erstinstallation von Solarwärmeanlagen in Bestandsgebäuden von bisher 90 €/m² auf nun 120 €/m².
    • Gilt nur für Solarthermieanlagen für Wassererwärmung und Heizungsunterstützung
    • Solarkollektoranlagen zur Raumheizung ist ab dem 1. September 2011 die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage Fördervoraussetzung
    • Erhöhung ist bis 31.12.2011 befristet (ab 1.1.2012 wieder 90 €/m²)  
  2. Förderung für die Erweiterung bestehender Anlagen um bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche mit 45 €/m².
    • Gilt nur für Solarthermieanlagen für Wassererwärmung mit Heizungsunterstützung


Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonusförderungen bezuschusst werden:

Bonusförderung:

  1. Erhöhung des regenerativen Kombinationsbonus von 500 € auf 600 €.
    • Gilt bei Einbau einer Solaranlage bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpenanlage
    • Erhöhung ist bis 31.12.2011 befristet (ab 1.1.2012 wieder 500 €)  
  2. Wiedereinführung des Kesseltauschbonus von 600 €.
    • Gilt bei Einbau einer Solaranlage und gleichzeitigem Austausch der alten Heizungsanlage (Gas oder Öl) durch ein Brennwertgerät
    • Bonus von 600 € ist bis 31.12.2011 befristet (ab 1.1.2012 dann 500 €)

Fördersätze, Antragsformulare und weitere Details finden Sie auf der Webseite der BAFA.

Quelle: http://www.bafa.de  

 

Die DIN V 18599 wird ab sofort wieder für die Berechnung der energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern anerkannt

Die DIN V 18599 wird ab sofort wieder für die Berechnung der energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern anerkannt.Für die Softwareprodukte für Wohngebäude konnten einheitliche Rechenparameter abgestimmt werden.

Die zugelassenen Hersteller und Produkte finden Sie auf den Internetseiten www.nachhaltigesbauen.de und www.bbsr.bund.de sowie in den Anlagen zu den Programm-Merkblättern. Die für die Berechnung benutzte Anwendung der Softwareversion ist in der "Bestätigung zum Antrag" anzugeben. Gegebenenfalls werden weitere Anbieter über eine Aktualisierung in den Anlagen zu den Merkblättern bekannt gegeben.

Stand 08.06.2011

(Quelle : http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Aktuell_im_Fokus/DIN_18599.jsp)


Dezember 2010

 

Die Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) tritt zum 03. Dez. 2010 in Kraft

Die Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) ist zum 03. Dezember 2010 in Kraft getreten. Bis zum 02. Dezember 2010 eingeleitete Verfahren sind nach den bisherigen Verfahrensvorschriften weiterzuführen.

Den Text der neuen HBO finden Sie in der vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) veröffentlichten Broschüre „Hessische Bauordnung 2011“ bzw. in Kürze unter Hessenrecht/Verwaltungs- und Rechtsvorschriften.

Die IBR GbR übernimmt keinerlei Garantien für die Richtigkeit der dargestellten Inhalte.


Mai/ Juni 2010

Energetische Sanierung eines EFH in Massivbauweise von 1925 nach EnEV 2009, sowie Erneuerung der Haustechnik, Bäder und Fußböden.

 

 

 

 













April 2010

Berlin, 07.04.2010

Kabinett beschließt neue Immobilienwertermittlungsverordnung

Quelle: Baumeister-Aktuell  www.baumeister-online.de

Das Kabinett hat die Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen.

Bundesbauminister Peter Ramsauer:

"Das neue Bewertungsrecht schafft klare Rechtsgrundlagen für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien. Durch mehr Transparenz tragen wir zur Stabilität des Immobilien- und Grundstücksmarktes bei. Schon auf der Ebene der Bewertung können wir auf diese Weise Immobilienkrisen verhindern. Die fehlende Transparenz bei der Bewertung von Immobilien in den USA und anderen Ländern hat zur weltweiten Wirtschaftskrise maßgeblich beigetragen."

Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen.

Die ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung sollen der seitdem stark veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst werden. Der Beitritt der neuen Länder, der demografische Wandel sowie die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft haben neue Rahmenbedingungen geschaffen. Auch neue Aufgabenbereiche wie der Stadtumbau und die Soziale Stadt mussten bei der Novellierung berücksichtigt werden. In der neuen ImmoWertV wurden nicht mehr relevante Regelungen im Sinne einer Entbürokratisierung gestrichen. Neu sind Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebiets. Auch die Vorschriften über die erforderlichen Daten zur Wertermittlung wurden praxisgerecht umgestaltet. Unter dem Gesichtspunkt einer besseren internationalen Vergleichbarkeit wurden international gebräuchliche Begriffe eingeführt. Zudem werden künftig neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal erfasst.

Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines ehrenamtlich tätigen Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie soll dann im Sommer in Kraft treten.

 


März 2010

Schlüsselfertige Erstellung EFH in Holzrahmenbauweise in nur 4 Monaten, Ausführung der Gebäudehülle als Effizienzhaus 55.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar 2010

Neubau Sporthalle und Hackschnitzel-Heizung in Dieburg. Die Ingenieurbüro Rottkamp GbR wurde hierbei mit der Bauüberwachung -regendichte Hülle- beauftragt

Das Bauvorhaben hebt sich durch die zukunftsweisende Bauweise hervor, wie z.B die Errichtung des Gebäudes in Holzbauweise als Passivhausstandard und der innovativen Gebäudetechnik wie u.a die Hackschnitzelheizung.

Bauherr: Landkreis Darmstadt-Dieburg

Architekt: Faber + Schmitdmer Architekten

Ausführung ab März 2010

 

 










 Animation: Faber + Schmidtmer Architekten

 

Oktober 2009

Wohnhausneubau in Holzrahmenbauweise, Ausführung der Gebäudehülle als Effizienzhaus 55, in Baunatal. Das Einfamilienhaus hebt sich u.a. durch seine durchdachte Haustechnik hervor, wie u.a durch die Installation von Solar-Hochleistungskollektoren zur Brauchwassererwärmung. Desweiteren wird die Gebäudehülle durch Fenster und Fenstertüren mit 3-fach Wärmeschutzverglasung (U-Wert 0,7) geschlossen.

Geplante Fertigstellung Frühjahr 2010

                                          


 

               



 

 







August 2009

Die Ingenieurbüro Rottkamp GbR wurde beauftragt mit der Bauüberwachung und SiGe-Koordination für das Projekt "Erweiterung Sporthaus Kampfbahn C"  in Niestetal/ Heiligenrode.

Das Bauvorhaben hebt sich durch die zukunftsweisende Bauweise hervor, wie z.B die Errichtung der Gebäudehülle in Passivhausstandard und der innovativen Gebäudetechnik wie u.a die Lüftungsanlage mit ca. 90% WRG oder die in die Flachdachabdichtung integrierte Photovoltaikanlage.

Geplanter Baustart ist September 2009.

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erweiterung Leistungsspektrum

Die Ingenieurbüro Rottkamp GbR erweitert Ihr Leistungsspektrum um das Arbeitsfeld der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination.

Herr Dipl.-Ing. (FH) Sven Rottkamp erlangte die Qualifikation zum SiGe-Koordinator nach RAB 30 Anlagen B+C bei der HDS-Akademie in Neuss.

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelles aus der Presse

HNA-Artikel von Juni 2009

Diese Anlage ist bis heute die einzige dieser Art in Europa

Fachplanung der Anlage erfolgte damals durch IB Rottkamp, siehe unteren HNA-Artikel von 1990.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HNA-Artikel von Juni 1990 - Fachplanung der Anlage durch IB Rottkamp -